beelogger

beelogger-STM32 – Übersicht

Der beelogger-STM32 basiert auf einem “BlackPill-Modul” mit STM32F4x1 Microcontroller. Ältere Varianten sind auf Basis BluePill STM32F103C8/CB.
Das System bietet die bekannte beelogger-Funktionalität.
Durch die STM32F4x1 µC steht der für die Möglichkeiten der beelogger-Sketche notwendige Programmspeicher zur Verfügung.

Wesentliche Vorteile des beelogger mit STM32F µC sind
– der kompakte Aufbau mit allen Komponenten inclusive Akku auf einer Platine,
– benötigt nur einen Li-Ion-Akku, Versorgung über Netzteil möglich,
– sehr geringer Stromverbrauch,
– mit dem Li-Ion-Akku und die Aufladung mit einer Solarzell völlig autark,
– minimale und einfach durchzuführende Modifikationen am “BlackPill”-Fertigmodul,
– 5V-Versorgung der Sensoren,
– WLAN/GSM/LTE im Basissystem integriert.

Der beelogger mit STM32 µC erlaubt die Kommunikation über GSM, LTE und WLAN, die Verwendung aller Sensoren, jedoch nicht die Nutzung des LAN-Modul WizNet5100
Durch den möglichen Verzicht von SMD-Bauteilen und der Verwendung handelsüblicher Teilbaugruppen wird der Aufbau für den Einsteiger vergleichsweise einfach.

 

beelogger-Blue Prototyp mit GSM-Modul, DS18B20, BH1750, BMP280, HX711 und Solarzelle

beelogger-Blue Prototyp V0.5 (1.Q 2021) mit GSM-Modul, DS18B20, BH1750, BMP280, HX711 und Solarzelle

beelogger-Black V1.04 Testaufbau mit WLAN-Modul, SI7021, HX711 mit Wägezelle 5kg, Solarzelle

beelogger-Black V1.04 Testaufbau mit WLAN-Modul, SI7021, HX711 mit Wägezelle 5kg, Solarzelle

 

In einer Bestückungsvariante, die mit Netzteil versorgt wird, ist er für Bienenzählermodule geeignet.
Dieser Sketch muss noch getestet werden.

Der Aufbau und die Inbetriebnahme des beelogger-STM32 gliedern sich in folgende Abschnitte:

beelogger STM32 WLAN / GSM / LTE / LORA

oder beelogger-STM32 Variante für Bienenzähler mit WLAN

  • Bauteile und Bezug – einfache Aufbaustufe z.B. für Bienenzähler
  • Beschaltung und Aufbau – einfache Aufbaustufe  für Bienenzähler

        Hierzu bitte beim beelogger-support melden.

 

nachfolgend: